Alles Gute zum Kindertag
Alles Gute zum Kindertag
01.06.2020
Am 01. Juni begehen wir den „Internationalen Kindertag“, für uns
Grund genug in dieser Ausgabe unser Augenmerk auf die Kinder und
die „Kinderrechte“ zu lenken.
Die Kinderrechte haben eine lange Historie und wurden bereits vor
dem "Zweiten Weltkrieg" das erste Mal behandelt. Dass sich mit den
Jahren und den verschieden Dekaden auch immer mal wieder etwas
an diesen Rechten verändert hat, liegt in der Natur von politischen
Entscheidungen. Über die Jahre sind immer mehr Kinderrechte
hinzugekommen und heute in ihrer Form wesentlich weiter
ausformuliert als früher.
Zu den Kinderrechten zählen nicht nur offensichtliche Punkte wie
der Schutz vor dem Krieg und Misshandlung oder das Recht auf eine
gewaltfreie Erziehung, sondern auch viele weitere wichtige
Schutzbereiche. Ein besonders wichtiges Kinderrecht, ist das Recht
auf Bildung. In Deutschland leisten Kindergärten und Schulen einen
ganz wichtigen Beitrag, um dieses Recht auch in der Realität
umzusetzen. Doch Bildung wird nicht nur in der Schule vermittelt,
sondern auch in der Freizeit finden Kinder und Jugendliche Zugänge
zu Bildung und insbesondere geschieht dies auch im Elternhaus. Die
Corona-Krise zeigt auf, dass die Chancen auf Bildung stark davon
abhängig sind, welche Möglichkeiten die Kinder zuhause haben
beziehungsweise gehabt haben. Denn längst nicht jede Familie hat
die Voraussetzung, technische Geräte, wie Tablets und Computer
für das digitale Lernen von zuhause aus, für alle Familienmitglieder
bereitzustellen. Dies birgt besonders dann Schwierigkeiten, wenn
alle im Home-Office sind und sich gleiche Geräte teilen müssen.
Von zuhause aus zu lernen, ist mit vielen Hürden verbunden. Die
Forderung an uns selbst, ist es durch unsere politische Arbeit diese
Barrieren abzubauen.
Weitere wichtige Kinderrechte sind das Recht auf Spiel und Freizeit
oder aber das Recht auf Gesundheit. Aktuell in der „Corona-Krise“
merken wir, dass diese beiden Rechte sich auch manchmal unvereinbar
gegenüberstehen können. Zum einen wollen wir, dass Kinder draußen
spielen können um mit anderen Kindern in Kontakt kommen, zum
anderen wollen wir verhindern, dass Kinder sich und andere anstecken.
Ähnlich wie bei unserem Grundgesetz widersprechen sich zwei Rechte
niemals völlig und können in ihrem Kernbereich nur schwer
eingeschränkt werden. Damit ist gemeint, dass das Risiko einer
Ansteckung oder gar einer Infektion minimiert werden muss, bevor
Kinder miteinander spielen können. Das heißt eben auch, dass
unnötiger Körperkontakt vermieden werden muss. Bei all den
Einschränkungen gibt es aber auch Positives. Die Kreativität der Kinder
ermöglicht es ihnen, sich neue Wege des Spielens zu erschließen und
auszudenken, ihre Fantasie spielen zu lassen. In denen sie unnötigen
und zu Zeiten wie diesen, gefährlichen Körperkontakt vermeiden
können.
Wer sich einen Überblick über alle Kinderrechte verschaffen will, der
findet diese im Internet unter www.kinderrechte.de.
Wir wünschen derweil einen schönen Kindertag.
Katrin Budde Dr., Eberhard Brecht Dr. & Karamba Diaby
Am 01. Juni begehen wir den „Internationalen Kindertag“, für uns
Grund genug in dieser Ausgabe unser Augenmerk auf die Kinder und
die „Kinderrechte“ zu lenken.
Die Kinderrechte haben eine lange Historie und wurden bereits vor
dem "Zweiten Weltkrieg" das erste Mal behandelt. Dass sich mit den
Jahren und den verschieden Dekaden auch immer mal wieder etwas
an diesen Rechten verändert hat, liegt in der Natur von politischen
Entscheidungen. Über die Jahre sind immer mehr Kinderrechte
hinzugekommen und heute in ihrer Form wesentlich weiter
ausformuliert als früher.
Zu den Kinderrechten zählen nicht nur offensichtliche Punkte wie
der Schutz vor dem Krieg und Misshandlung oder das Recht auf eine
gewaltfreie Erziehung, sondern auch viele weitere wichtige
Schutzbereiche. Ein besonders wichtiges Kinderrecht, ist das Recht
auf Bildung. In Deutschland leisten Kindergärten und Schulen einen
ganz wichtigen Beitrag, um dieses Recht auch in der Realität
umzusetzen. Doch Bildung wird nicht nur in der Schule vermittelt,
sondern auch in der Freizeit finden Kinder und Jugendliche Zugänge
zu Bildung und insbesondere geschieht dies auch im Elternhaus. Die
Corona-Krise zeigt auf, dass die Chancen auf Bildung stark davon
abhängig sind, welche Möglichkeiten die Kinder zuhause haben
beziehungsweise gehabt haben. Denn längst nicht jede Familie hat
die Voraussetzung, technische Geräte, wie Tablets und Computer
für das digitale Lernen von zuhause aus, für alle Familienmitglieder
bereitzustellen. Dies birgt besonders dann Schwierigkeiten, wenn
alle im Home-Office sind und sich gleiche Geräte teilen müssen.
Von zuhause aus zu lernen, ist mit vielen Hürden verbunden. Die
Forderung an uns selbst, ist es durch unsere politische Arbeit diese
Barrieren abzubauen.
Weitere wichtige Kinderrechte sind das Recht auf Spiel und Freizeit
oder aber das Recht auf Gesundheit. Aktuell in der „Corona-Krise“
merken wir, dass diese beiden Rechte sich auch manchmal unvereinbar
gegenüberstehen können. Zum einen wollen wir, dass Kinder draußen
spielen können um mit anderen Kindern in Kontakt kommen, zum
anderen wollen wir verhindern, dass Kinder sich und andere anstecken.
Ähnlich wie bei unserem Grundgesetz widersprechen sich zwei Rechte
niemals völlig und können in ihrem Kernbereich nur schwer
eingeschränkt werden. Damit ist gemeint, dass das Risiko einer
Ansteckung oder gar einer Infektion minimiert werden muss, bevor
Kinder miteinander spielen können. Das heißt eben auch, dass
unnötiger Körperkontakt vermieden werden muss. Bei all den
Einschränkungen gibt es aber auch Positives. Die Kreativität der Kinder
ermöglicht es ihnen, sich neue Wege des Spielens zu erschließen und
auszudenken, ihre Fantasie spielen zu lassen. In denen sie unnötigen
und zu Zeiten wie diesen, gefährlichen Körperkontakt vermeiden
können.
Wer sich einen Überblick über alle Kinderrechte verschaffen will, der
findet diese im Internet unter www.kinderrechte.de.
Wir wünschen derweil einen schönen Kindertag.
Katrin Budde Dr., Eberhard Brecht Dr. & Karamba Diaby