Budde: Soforthilfe für Unternehmen
Corona-Maßnahmen im März
10.03.2019
die Corona-Epidemie trifft uns alle völlig unvermittelt. Die meisten Unternehmen hatten keine Chance sich auf diesen Virus orzubereiten und trifft somit Millionen von Angestellten in diesem
Land, die ebenso unschuldig in diese Situation geraten sind. Die Bundesregierung und die demokratischen Parteien sind sich dieser Situation vollends bewusst. Daher arbeiteten die Regierung und der Deutsche Bundestag in der vergangenen Woche fieberhaft an einem umfassenden Rettungspaket für Unternehmen jeglicher Größe, für Angestellte und Familien. Die folgenden Maßnahmen wurden am Mittwoch den 25. März 2020 beschlossen – der Deutsche Bundestag musste dafür zusammenkommen, da wir die Schuldenbremse zeit-weise aussetzen. Gegenwärtig stehen insbesondere die folgenden Maßnahmen im Mittelpunkt
Schutzschirm für Beschäftigte: Die Menschen sollen ihre Arbeit trotz Corona-Pandemie behalten, Entlassungen sollen vermieden werden. Wir spannen deshalb einen Schutzschirm für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf. Unter anderem haben wir den Bezug von Kurzarbeitergeld erleichtert - rückwirkend zum 1. März 2020: Wenn zehn Prozent und nicht wie bisher zwei Drittel der Beschäftigten von Arbeitsausfall betroffen sind, kann Kurzarbeiter-geld beantragt werden. Die Sozialbeiträge werden vollständig erstattet und die Regelungen auch auf Leih- und Zeitarbeitnehmer*innen ausgeweitet.
Schutzschirm für Unternehmen: Für Unternehmen aller Größen stellen wir einen Milliarden-Schutzschirm auf. Weder große noch kleine und mittelständische Unternehmen sollen unverschuldet in Finanznot geraten. Fällige Steuerzahlungen und Steuervorauszahlungen werden gestundet, Liquiditätshilfen deutlich ausgeweitet und neue KfW-Sonderprogramme aufgelegt. Damit sollen das Überleben der Unternehmen und auch der Arbeitsplätze möglichst gesichert werden. Außerdem ändern wir das Insolvenzrecht: Damit Unternehmen nicht Konkurs anmelden müssen, wenn Umsätze wegbrechen und sich Hilfen des Staates zeitlich verzögern, setzen wir die Antragspflicht bis Ende September aus. Für Unternehmen mit bis zu fünf Mitarbeiter wird es in den nächsten drei Monaten Mitarbeiterzuschüsse geben in Höhe von 3000 €. Sofern der Vermieter die Miete um wenigstens 20% reduziert hat, kann der ggf. nicht ausgeschöpfte Zuschuss für zwei weitere Monate eingesetzt werden. Für Unternehmen mit bis zu 10 Angestellten gibt es sogar einen Zuschuss von 5000 € im oben genannten Zeitraum. Die genaue Umsetzung bei uns regelt das Land Sachsen-Anhalt. Der Bundeszuschuss wird kumulativ, also zusätzlich zu Leistungen der Länder gewährt.
Schutzschirm für Selbständige: Besonders verwundbar in wirtschaftlichen Krisenzeiten sind Selbständige und Solo-Selbständige; sie sind durch ausbleibende Aufträge meist sofort in Existenznot und brauchen schnelle Hilfe. Damit Selbständige weiterhin ihre Betriebskosten wie zum Beispiel ihre Ladenmiete bezahlen können, werden wir direkte finanzielle Zuschüsse beschließen. Dafür nimmt der Staat mehr als 40 Milliarden Euro in die Hand. Selbständige können außerdem unbürokratisch Grundsicherung bei der Arbeitsagentur beantragen. Um schnelle Hilfe zu organisieren und die Zugangshürden deutlich abzusenken, wird die Vermögensprüfung ausgesetzt. Die Ausgaben für Wohnung und Heizung werden in den ersten 12 Monaten des Grundsicherungsbezugs in voller Höhe anerkannt.
Schutzschirm für Mieterinnen und Mieter: Wer wegen der Corona-Pandemie in
Zahlungsschwierigkeiten gerät, muss sich keine Sorgen machen, aus der Wohnung geworfen zu werden. Wir sprechen einen Kündigungsschutz für die Mieterinnen und Mieter aus, die unverschuldet in Zahlungsrückstände geraten. Das bedeutet, dass Vermieter das Mietverhältnis nicht aufgrund von Mietschulden aus dem Zeitraum vom 1. April 2020 bis 30. Juni 2020 kündigen dürfen, sofern diese auf den Auswirkungen der Corona-Pandemie beruhen. Betroffene Mieterinnen und Mieter haben die Möglichkeit, die ausgefallene Miete bis Ende Juni 2022 nachzuzahlen. Für gewerbliche Mieterinnen und Mieter im Bereich der Selbständigen gibt es von Bund und Ländern finanzielle Zuschüsse zu den Betriebskosten.
Schutzschirm für Familien: Auch für Familien stellt die gegenwärtige Lage eine große Herausforderung dar: Schulen und Kindergärten haben geschlossen, die Kinder müssen größtenteils zuhause betreut werden – mit der Folge, dass Eltern in vielen Fällen nicht mehr ihrer Erwerbs-arbeit nachgehen können. Diese Eltern sichern wir im Infektionsschutzgesetz gegen übermäßige Einkommenseinbußen ab. Darüber hinaus passen wir befristet den Kinderzuschlag an: Wenn das Einkommen nur für sich selbst, aber nicht für die gesamte Familie reicht, können Eltern einen Kinderzuschlag (KiZ) erhalten. In der gegenwärtigen Situation wird bei Neuanträgen befristet nur das letzte Monatseinkommen und nicht wie üblich das Einkommen der vergangenen sechs Monate geprüft.
es braucht jetzt entschlossenes Handeln und kluges Krisenmanagement. Genau das leisten unsere SPD-Ministerinnen und -Minister in der Bundesregierung und unsere Fachleute in der Fraktion.
Mit den Gesetzen, schützen wir Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Unternehmen und Familien vor den negativen Auswirkungen der Corona-Krise.
All diese Gesetze wären bedeutungslos ohne die Menschen, die sie umsetzen und täglich unter teils schwierigsten Bedingungen arbeiten, damit wir alle weiter versorgt werden: Die Beschäftigten in den Krankenhäusern, Arztpraxen und Pflegeeinrichtungen, in Lebensmittelläden, bei Polizei, Feuerwehr und Hilfsorganisationen leisten derzeit einen besonders wichtigen Beitrag für unser Land.
Dafür danken wir ihnen!
die Corona-Epidemie trifft uns alle völlig unvermittelt. Die meisten Unternehmen hatten keine Chance sich auf diesen Virus orzubereiten und trifft somit Millionen von Angestellten in diesem
Land, die ebenso unschuldig in diese Situation geraten sind. Die Bundesregierung und die demokratischen Parteien sind sich dieser Situation vollends bewusst. Daher arbeiteten die Regierung und der Deutsche Bundestag in der vergangenen Woche fieberhaft an einem umfassenden Rettungspaket für Unternehmen jeglicher Größe, für Angestellte und Familien. Die folgenden Maßnahmen wurden am Mittwoch den 25. März 2020 beschlossen – der Deutsche Bundestag musste dafür zusammenkommen, da wir die Schuldenbremse zeit-weise aussetzen. Gegenwärtig stehen insbesondere die folgenden Maßnahmen im Mittelpunkt
Schutzschirm für Beschäftigte: Die Menschen sollen ihre Arbeit trotz Corona-Pandemie behalten, Entlassungen sollen vermieden werden. Wir spannen deshalb einen Schutzschirm für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf. Unter anderem haben wir den Bezug von Kurzarbeitergeld erleichtert - rückwirkend zum 1. März 2020: Wenn zehn Prozent und nicht wie bisher zwei Drittel der Beschäftigten von Arbeitsausfall betroffen sind, kann Kurzarbeiter-geld beantragt werden. Die Sozialbeiträge werden vollständig erstattet und die Regelungen auch auf Leih- und Zeitarbeitnehmer*innen ausgeweitet.
Schutzschirm für Unternehmen: Für Unternehmen aller Größen stellen wir einen Milliarden-Schutzschirm auf. Weder große noch kleine und mittelständische Unternehmen sollen unverschuldet in Finanznot geraten. Fällige Steuerzahlungen und Steuervorauszahlungen werden gestundet, Liquiditätshilfen deutlich ausgeweitet und neue KfW-Sonderprogramme aufgelegt. Damit sollen das Überleben der Unternehmen und auch der Arbeitsplätze möglichst gesichert werden. Außerdem ändern wir das Insolvenzrecht: Damit Unternehmen nicht Konkurs anmelden müssen, wenn Umsätze wegbrechen und sich Hilfen des Staates zeitlich verzögern, setzen wir die Antragspflicht bis Ende September aus. Für Unternehmen mit bis zu fünf Mitarbeiter wird es in den nächsten drei Monaten Mitarbeiterzuschüsse geben in Höhe von 3000 €. Sofern der Vermieter die Miete um wenigstens 20% reduziert hat, kann der ggf. nicht ausgeschöpfte Zuschuss für zwei weitere Monate eingesetzt werden. Für Unternehmen mit bis zu 10 Angestellten gibt es sogar einen Zuschuss von 5000 € im oben genannten Zeitraum. Die genaue Umsetzung bei uns regelt das Land Sachsen-Anhalt. Der Bundeszuschuss wird kumulativ, also zusätzlich zu Leistungen der Länder gewährt.
Schutzschirm für Selbständige: Besonders verwundbar in wirtschaftlichen Krisenzeiten sind Selbständige und Solo-Selbständige; sie sind durch ausbleibende Aufträge meist sofort in Existenznot und brauchen schnelle Hilfe. Damit Selbständige weiterhin ihre Betriebskosten wie zum Beispiel ihre Ladenmiete bezahlen können, werden wir direkte finanzielle Zuschüsse beschließen. Dafür nimmt der Staat mehr als 40 Milliarden Euro in die Hand. Selbständige können außerdem unbürokratisch Grundsicherung bei der Arbeitsagentur beantragen. Um schnelle Hilfe zu organisieren und die Zugangshürden deutlich abzusenken, wird die Vermögensprüfung ausgesetzt. Die Ausgaben für Wohnung und Heizung werden in den ersten 12 Monaten des Grundsicherungsbezugs in voller Höhe anerkannt.
Schutzschirm für Mieterinnen und Mieter: Wer wegen der Corona-Pandemie in
Zahlungsschwierigkeiten gerät, muss sich keine Sorgen machen, aus der Wohnung geworfen zu werden. Wir sprechen einen Kündigungsschutz für die Mieterinnen und Mieter aus, die unverschuldet in Zahlungsrückstände geraten. Das bedeutet, dass Vermieter das Mietverhältnis nicht aufgrund von Mietschulden aus dem Zeitraum vom 1. April 2020 bis 30. Juni 2020 kündigen dürfen, sofern diese auf den Auswirkungen der Corona-Pandemie beruhen. Betroffene Mieterinnen und Mieter haben die Möglichkeit, die ausgefallene Miete bis Ende Juni 2022 nachzuzahlen. Für gewerbliche Mieterinnen und Mieter im Bereich der Selbständigen gibt es von Bund und Ländern finanzielle Zuschüsse zu den Betriebskosten.
Schutzschirm für Familien: Auch für Familien stellt die gegenwärtige Lage eine große Herausforderung dar: Schulen und Kindergärten haben geschlossen, die Kinder müssen größtenteils zuhause betreut werden – mit der Folge, dass Eltern in vielen Fällen nicht mehr ihrer Erwerbs-arbeit nachgehen können. Diese Eltern sichern wir im Infektionsschutzgesetz gegen übermäßige Einkommenseinbußen ab. Darüber hinaus passen wir befristet den Kinderzuschlag an: Wenn das Einkommen nur für sich selbst, aber nicht für die gesamte Familie reicht, können Eltern einen Kinderzuschlag (KiZ) erhalten. In der gegenwärtigen Situation wird bei Neuanträgen befristet nur das letzte Monatseinkommen und nicht wie üblich das Einkommen der vergangenen sechs Monate geprüft.
es braucht jetzt entschlossenes Handeln und kluges Krisenmanagement. Genau das leisten unsere SPD-Ministerinnen und -Minister in der Bundesregierung und unsere Fachleute in der Fraktion.
Mit den Gesetzen, schützen wir Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Unternehmen und Familien vor den negativen Auswirkungen der Corona-Krise.
All diese Gesetze wären bedeutungslos ohne die Menschen, die sie umsetzen und täglich unter teils schwierigsten Bedingungen arbeiten, damit wir alle weiter versorgt werden: Die Beschäftigten in den Krankenhäusern, Arztpraxen und Pflegeeinrichtungen, in Lebensmittelläden, bei Polizei, Feuerwehr und Hilfsorganisationen leisten derzeit einen besonders wichtigen Beitrag für unser Land.
Dafür danken wir ihnen!